Grundschule an der Gilmstraße 46

Spenden

Ehrenamtlich. Uneltgeltlich. Gemeinnützig.

Der Elternbeirat arbeitet ehrenamtlich und unentgeltlich. Zur Erfüllung unserer Aufgaben sind wir deshalb auch auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Jedes Jahr sammeln wir Elternspenden, die ausschließlich für die Verbesserung des Schullebens aufgewendet werden. Jeder Euro zählt und kommt der Förderung unserer Kinder zugute.

Ihre Spenden werden u.a. für folgende Zwecke verwendet:

  • Anschaffung von besonderem Unterrichtsmaterial, wie Geräte für naturwissenschaftliche Experimente oder Sportgeräte (IT-Ausstattung, Grafische Aufbereitung von Hüpfspielen auf dem Pausenhof, usw.),
  • Finanzielle Ausstattung, Organisation und Koordination der jährlichen Projektwoche (z.B. Kostüme, Saalmieten, technische Geräte)
  • Kosten von Vorträgen, Autorenlesungen, Ausstellungen und anderen pädagogisch-interaktiven Aktivitäten an der Schule (z.B. Konfliktlösungsprojekt „Komm, wir finden eine Lösung!“, in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund)
  • Kostenübernahme der Schulwebseite „gilmschule.de“
  • Unterstützung von Schulfeiern (z.B. Frühlingsbasar, Sommerfest)
  • Beteiligung an Tagestouren durch die Übernahme einzelner Posten (Deutsches Museum, Verkehrsmuseum, FabLab)
  • Übernahme Schul-Jahreskarte für das Deutsche Museum

Diese Maßnahmen sind wertvoll und können nur mit kräftiger finanzieller Unterstützung seitens der Eltern bestehen! Der Elternbeirat dankt Ihnen für ihre bisherige und künftige Bereitschaft, für ein besseres Schulleben zu spenden.

Gerne können Sie uns auch außerhalb der jährlichen Spendenaktionen helfen.

Die Bankverbindung des Elternbeirates lautet:

  • Sparkasse München, IBAN DE22 7015 0000 1004 7628 27
  • Kontoinhaber: Landeshauptstadt Muenchen Grundschule Gilmstrasse 46

20230616/bd

Spendenquittung

Der Elternbeirat ist ein unselbständiges Organ der öffentlichen Dienststelle Schule (Art. 64 BayEUG). Ihre Spende fließt auf ein Konto der Schule, das für diese Zwecke eingerichtet ist, einbezahlt und von einer durch den Schulleiter beauftragten Person (Kassenführer des Elternbeirats) verwaltet wird. Dadurch ist sichergestellt, dass die Spenden einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer öffentlichen Dienststelle zufließen. Die Voraussetzungen des § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG sind damit erfüllt, d.h. der Spendenbetrag ist als Sonderausgabe zur Einkommensteuer abziehbar, weil die Zuwendung einen steuerbegünstigten Zweck (Förderung der Erziehung, § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) verfolgt.

Bei Spendenbeträgen bis 200 Euro gilt somit nach § 50 Abs. 2 a EStDV der Zahlungsbeleg als Nachweis, da der Spendenempfänger eine öffentliche Dienststelle ist.

Bei Spendenbeträgen über 200 EUR ist eine Spendenbescheinigung erforderlich, die dem amtlichen Muster entspricht. Auch in diesem Fall ist es ausreichend, wenn die Ausstellung der Spendenbescheinigung durch eine von der Schulleitung beauftragte Person erfolgt (hier: Kassierer des Elternbeirats) und aus der Spendenbescheinigung ersichtlich ist, dass im Auftrag der Schulleitung gehandelt wird. Dies kann dadurch erreicht werden, dass als Aussteller der Spendenbescheinigung die Schule benannt und dies auch durch den Schulstempel deutlich gemacht wird. Eine unmittelbare Mitwirkung der Schulleitung ist bei vorstehender Fallgestaltung entbehrlich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns: elternbeirat@gilmschule.de.

Wenn Sie eine Spendenquittung benötigen, senden Sie uns bitte per E-Mail ihre komplette Postanschrift. Ihre Spendenquittung erhalten Sie spätestens 4 Wochen nach Eingang des Formulars und Ihrer Zahlung.

20230616/bd